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Unique: Neuer Wandelanleihefonds mit Strategiemix
Erscheinungsdatum:
16. Dezember 2021
Der Erfolg einer Anlagelösung hängt von der Zufriedenheit ihrer Investoren ab und davon, ob deren Erfordernisse und Erwartungen erfüllt werden können. Genau deshalb wurde der CONVEX Conservative Sustainable Convertibles aufgelegt. Im Interview mit ChampionsNews spricht Bernhard Birawe, Geschäftsführer von CONVEX Experts, über die Hintergründe der Fondsauflage und die neue Fondsstrategie. Zudem gibt er einen Ausblick auf die Entwicklung der Asset-Klasse Wandelanleihen in den nächsten Jahren.
Bernhard Birawe: Seit über drei Jahren managen wir den ART Top 50 Smart ESG Convertibles UI (ISIN DE000A2JF7B0 (AKI)) . Aufgrund der guten Performance sowie des steten Wachstums des Fondsvolumens bekommen wir erfreulicherweise viel positives Feedback von unseren Anlegern. Die „Top 50 Convertibles Strategie“ hat sich in der herausfordernden Zeit in der Corona-Pandemie bewährt. Der jahrelange intensive Austausch mit institutionellen Investoren hat uns gezeigt, dass durch neue regulatorische Anforderungen zusätzliche Bedürfnisse entstanden sind, die wir bislang noch nicht bedienen konnten. So sind manche interessierte institutionelle Investoren aufgrund von Solvency- oder Basel-Vorschriften in ihren Anlageentscheidungen gehemmt. Deshalb managen wir seit neuestem für diese Zielgruppe den CONVEX Conservative Sustainable Convertibles. Dieser neue Fonds ist für Investoren besonders interessant, die taktisch oder strategisch konservativ anlegen wollen – und dies am besten noch nachhaltig.
Es gibt bereits mehrere nachhaltige Wandelanleihefonds, die in Österreich oder Deutschland zum Vertrieb zugelassen sind, und auch einige, die ausschließlich in Investment-Grade-Titel und solche mit vergleichbarer Kreditqualität investieren. Unseres Wissens gibt es aber noch keinen Publikumsfonds, der dies kombiniert. Im CONVEX Conservative Sustainable Convertibles vereinen wir erstmals das Investment-Grade-Erfordernis mit einer strengen ESG-Strategie. Zudem profitiert der Fonds von unserer jahrzehntelangen Spezialisierung auf die Anlageklasse Wandelanleihen, insbesondere die wesentlichen Werttreiber Konvexität, Fehlbewertungen und M&A-Schutzklauseln.
Wo liegen aus Ihrer Sicht die großen Vorteile?
Es gibt unterschiedliche Vorteile, je nach Art des Investors. Aus Sicht einer Versicherung oder einer Bank, die im Rahmen ihres Depot A investiert, besteht ein Vorteil darin, dass dieses Portfolio eine niedrigere Eigenkapitalhinterlegung erfordert. Ganz allgemein punktet die Strategie dadurch, dass sie eine sehr defensive Möglichkeit darstellt, die positiven Eigenschaften der Anlageklasse Wandelanleihen und den Performancetreiber Aktienmarkt in ein konservatives Portfolio einzubetten. Somit bietet unser Fonds auch einen möglichen Ausweg aus dem Dilemma des Fixed-Income-Bereichs.
Welche Entwicklungen im Bereich Wandelanleihefonds erwarten Sie in den nächsten Jahren?
Ich erwarte, dass im aktuellen sowie zukünftigen Zinsumfeld bei jeweils höherer Volatilität an den Aktienmärkten die Asset-Klasse Wandelanleihen noch mehr an Bedeutung gewinnen wird. Entscheidend dafür ist, dass sie viele Investorenbedürfnisse abdecken kann. Darüber hinaus bin ich fest davon überzeugt, dass innerhalb der Asset-Klasse Wandelanleihen jene Fonds mittel- und langfristig erfolgreich sein werden, die die Erwartungen ihrer Investoren erfüllen und damit zufriedene Investoren hinter sich haben. Dazu zählen die Top-50-Convertibles-Strategien und künftig auch der CONVEX Conservative Sustainable Convertibles.
Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in anderen EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.