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NEWS
Konzentration auf Zukunftsfähigkeit ist entscheidend für den Investmenterfolg
Erscheinungsdatum:
25. Januar 2021
Wie entwickelt sich der Kapitalmarkt im laufenden Jahr? Michael Schmidt, CFA, von LAIQON, erklärt im Interview mit ChampionsNews, warum er positiv gestimmt ist. Zudem spricht er über den LF – Green Dividend World, der vor allem auf Unternehmen setzt, die einen wirksamen Beitrag zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen leisten. Der Fonds investiert zukunftsgerichtet insbesondere in Unternehmen, die glaubhaft einen transformatorischen Weg eingeschlagen haben und sich in Sachen Nachhaltigkeit verbessern möchten.
Michael Schmidt: Ich bin mit der bisherigen Entwicklung sehr zufrieden. Der Fonds ist mittlerweile knapp über ein Jahr im Markt. Mit der Performance ging es gleich zu Anfang kräftig nach oben. Die Covid-19-Pandemie hat uns dann natürlich auch kurzfristig erwischt, aber den Drawdown vom März 2020 glich unser Fondsmanager Axel Brosey, CFA, CESGA, im weiteren Jahresverlauf wieder sehr gut aus. Seit Auflage am 2. Dezember 2019 erzielte der LF – Green Dividend World (ISIN DE000A2PMXF8 AK R) bis Ende 2020 einen Wertzuwachs von 11,1 Prozent, während einschlägige Dividendenindizes deutlich im Minus lagen.
ChampionsNews: Wie schätzen Sie den Markt im laufenden Jahr 2021 ein?
Schmidt: Für das Kapitalmarktumfeld bin ich aus drei wesentlichen Gründen zuversichtlich: Erstens erwarte ich aufgrund der Impfungen breiter Teile der Bevölkerung ab Mitte 2021 das Abklingen der Covid-19-Pandemie. Dies sollte zweitens weltweit den Beginn eines neuen, längeren Konjunkturzyklus auslösen, mit dem zusätzlichen Rückenwind durch Notenbanken und Staatsausgaben. Zudem erwarte ich drittens erst mal weiterhin negative Realzinsen. Dies alles spricht dafür, dass es Zuflüsse in die Aktienmärkte geben sollte.
ChampionsNews: Wie integrieren Sie das Thema Nachhaltigkeit im Lloyd Fonds – Green Dividend World?
ChampionsNews: Welche Kriterien sind bei der Einzeltitelselektion noch entscheidend und warum?
Schmidt: Ein weiteres wichtiges Kriterium, das schon im Fondsnamen steckt, ist die Dividende der ausgewählten Unternehmen, und zwar die langfristig dauerhaft erzielbare, auf Basis eines zukunftsfähigen Geschäftsmodells, das wir mit einer umfassenden Fundamentalanalyse bewerten. Dabei integrieren wir die genannten Nachhaltigkeitsaspekte vollständig und gleichzeitig. Letztlich geht es um Nachhaltigkeit im doppelten Sinne: eine attraktive langfristige Gesamtrendite und eine positive Nettowirkung auf die SDGs.
ChampionsNews: An welche Anleger richtet sich der Fonds genau?
Schmidt: Der LF – Green Dividend World richtet sich an Anleger, die, global diversifiziert, grüne Renditechancen nutzen möchten und dabei attraktive jährliche Dividendenzahlungen anstreben.
ChampionsNews: Die Schwerpunkte Ihrer Unternehmensaktivitäten liegen seit Mitte 2019 neben einer eigenen, aktiv gemanagten Publikumsfonds-Linie auch auf dem digitalen Portfolio Management und der individuellen Vermögensverwaltung. Was planen Sie strategisch in den nächsten fünf Jahren?
Schmidt: Wir werden konsequent weiter an der Umsetzung der drei Megatrends Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Nutzerzentrierung arbeiten. Dabei möchten wir Lloyd Fonds als Innovationsführer bei der Umsetzung dieser Megatrends im Bereich Asset- und Vermögensmanagement etablieren. Treiber dieser Entwicklung sind nach unserer Überzeugung die Verbindung aus Unternehmertum, Erfahrung der Fondsmanager im nachhaltigen Asset Management und die Umsetzung digitaler Innovationen mit unserem FinTech LAIC. In der Umsetzung unserer Strategie 2023/25 wollen wir dabei organisch als auch anorganisch durch weitere Akquisitionen wachsen.
Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in anderen EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.