Beitrag Drucken
PARTNER NEWS
Mehr als nur Staats- und Unternehmensanleihen: Die Vielfalt des Rentenmarktes
Erscheinungsdatum:
22. Juni 2026
Der Rentenmarkt geht weit über die traditionellen Staats- und klassischen Unternehmensanleihen hinaus und ermöglicht Anlegern deutlich mehr Freiheitsgrade als landläufig angenommen. Dem Gros der Anleger bleibt dieser Bereich aber verwehrt, zum einen aufgrund fehlender Kenntnisse und zum anderen wegen hoher Mindestanlagevolumina (100.000 EUR Stückelungen). Hier bieten aktiv verwaltete Fonds wie unser Stiftungsfonds Spiekermann & CO AK R (ISIN DE000A40RD24) Vorteile: Sie ermöglichen nicht nur den Zugang zu Anleihen,
die sonst nur institutionellen Investoren vorbehalten sind, sondern können auch geschickt zwischen den Rentensegmenten variieren und beispielsweise die höchstverschuldeten Unternehmen – anders als viele passive Konzepte – ausschließen. Daher empfehlen wir unseren konservativen Mandanten einen geringen Aktienanteil, gepaart mit einem gemanagten Rententeil, der im Kern defensiv aufgestellt ist und Subsegmente des Rentenmarktes beimischt.
Verdeutlichen möchten wir dies am Beispiel eines inflationären Umfeldes, so wie wir es 2022 in einem der schwächsten Jahre für Anleihen seit Jahrzehnten beobachten konnten. Die Indizes der klassischen Staats- und Unternehmensanleihen verzeichneten im Zuge des Zinsanstieges zweistellige Wertrückgänge. Teilbereiche wie Nachranganleihen, die in der Gläubigerreihenfolge tiefer stehen, oder Hochzinsanleihen – Anleihen von Emittenten mit schwächerer Bonität – konnten sich dem Trend zwar nicht entziehen, verzeichneten aber trotz vermeintlich höherem Risiko geringere Wertrückgänge. Mit dem Abschmelzen der Risikoprämien 2023 erzielten diese Segmente zugleich eine Überrendite gegenüber dem breiten Markt. Während viele Renteninvestoren 2021 den realen Vermögenserhalt mit längeren Laufzeiten bei Anleihen erzielen wollten, haben wir Anleihen von analysierten Unternehmen mit schwächerem Rating und kürzerer Laufzeit beziehungsweise Anleihen mit geringerer Seniorität bevorzugt.
Warum? – Unsere Einschätzung für die wirtschaftliche Lage war weiterhin konstruktiv, während wir die Zinsseite asymmetrisch beurteilten. Ein weiteres Absinken der Inflation und damit noch tiefere Negativzinsen schienen deutlich unwahrscheinlicher als ein inflationärer Schub. In einem solchen Szenario wachsen die Umsätze der Unternehmen entsprechend der Inflation, während die Schulden real betrachtet geringer werden – ein attraktives Umfeld für Hochzinsanleihen mit kurzer Laufzeit oder Anleihen mit variabler Verzinsung – in dem Subsegment durchaus üblich. Kontraintuitiv erschienen in dieser Lage sogenannte Nachranganleihen, die viele Investoren mit ihrer teilweise zumindest theoretisch ewigen Laufzeit abschrecken. Im Detail zeigt sich meist jedoch, dass sich der Zinssatz dieser Anleihen in vordefinierten Abständen, oftmals alle 5 Jahre dem neuem Zinsniveau anpasst – trotz theoretisch langer Laufzeit ist die Dauer der Zinsbindung begrenzt. Aufgrund ihres Nachrangs in der Gläubigerreihenfolge erhalten Gläubiger eine spürbar höhere Verzinsung gegenüber den klassischen Pendants gleicher Emittenten. Wichtig: die Ausgestaltung dieser Anleihen ist individuell: Rückkaufoptionen (Call-Option) der Emittenten, Zinsbindungsdauer und Zinsanpassungen müssen berücksichtigt werden und Klumpenrisiken einzelner besonders hoch verschuldeter Emittenten (z. B. Credit Suisse) oder Sektoren gilt es zu vermeiden.
Erfahrene Anleihen-Manager nutzen die Vielseitigkeit des Rentenmarktes, um das anvertraute Vermögen erfolgreich durch die unterschiedlichen Marktphasen des Kapitalmarktes zu navigieren.
Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf https://www.universal-investment.com/de/Unternehmen/Compliance/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in anderen EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.