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Aktienähnliche Renditen auch in Seitwärtsmärkten
Erscheinungsdatum:
20. Juni 2024
Volatilität ist ein Asset, genau wie eine Aktie. Sie kann Renditen erzielen und Werte schaffen – vorausgesetzt, man weiß damit umzugehen. Viele Marktteilnehmer sind sich der Häufigkeit und des Ausmaßes von Schwankungen bewusst – und damit des Risikos. Zusätzlich sind in den letzten Jahren die regulatorischen Anforderungen gestiegen und daher suchen immer mehr Investoren nach Wegen, ihre
Investments abzusichern. Dies schafft Opportunitäten, die der Fonds Alturis Volatility ausnutzt. Im Interview spricht Andrej Brodnik, Gründungspartner von Alturis Capital darüber, wie Volatilitätsprämien, die mit dem Fonds eingesammelt werden, eine Art Versicherung gegen fallende Aktienmärkte darstellen und welcher Faktor für den Erfolg entscheidend ist.
Andrej Brodnik: Definitiv. Im Grunde ist das, was den Alturis Volatility ausmacht, vergleichbar mit dem klassischen Versicherungsgeschäft. Ein Versicherer übernimmt ein bestimmtes Schadensrisiko und möchte dafür mit einer Prämie bezahlt werden.
Indem der Alturis Volatility Verkaufsoptionen ausschließlich auf den S&P 500 veräußert, tritt er sozusagen als Versicherer des Aktienmarktrisikos auf. Er übernimmt einen Teil des Risikos, das durch Schwankungen, also durch die Volatilität, entstehen kann, und verlangt dafür ebenfalls eine Risikoprämie: die so genannte Volatilitätsprämie.
Tritt der Schadensfall, also der Kursverlust, nicht ein, behält der Fonds die volle Prämie (+). Und selbst wenn der Kurs des S&P 500 fällt, sinkt der Fonds nicht automatisch mit. Vielmehr kann der S&P 500 moderat fallen und der Fonds kann trotzdem die Prämie vereinnahmen (+). Erst wenn der Kursrückgang des S&P 500 stärker ausfällt, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Fonds Verluste macht (-). Mit anderen Worten: das Auszahlungsprofil von Verkaufsoptionen ermöglicht eine positive Rendite in steigenden, stagnierenden und leicht fallenden Aktienmärkten.
Und wie definieren Sie das Anlageziel des Alturis Volatility?
Die Motivation der beiden Fondsberater Björn Esser und Christian Wogatzke ist denkbar einfach. Zum Nutzen der Anleger soll der Alturis Volatility so viele Volatilitätsprämien vereinnahmen wie möglich. Das gelingt dann besonders gut, wenn der Fonds eine möglichst hohe implizite (das heißt von den Investoren befürchtete) Volatilität mit entsprechend hoher Prämie versichert, am Ende aber nur für eine niedrigere, tatsächlich realisierte Volatilität aufkommen muss. Entscheidend für den Anlageerfolg ist also die Differenz zwischen impliziter und realisierter Volatilität – und hier spricht die bisherige Entwicklung eindeutig für das Konzept des Fonds.
Eindeutig nein. Wir versichern ausschließlich den S&P 500 Index. Sollte der Index mal deutlicher fallen, werden wir dadurch, dass wir nie hebeln, immer weniger verlieren wie der S&P 500. Je schneller der Aktienmarkt korrigiert, desto mehr sind wir im DrawDown gefangen. Der schnellste DrawDown des S&P 500 der letzten 10 Jahre während der Coronakrise. Hier verlor der Markt zwischen dem 19. Februar und 23. März 2020 in kurzer Zeit 34 Prozent. Die Alturis-Volatility-Strategie hatte hingegen im gleichen Zeitraum ein Minus von „nur" 22 Prozent.
Vom Renditeanspruch sind wir überzeugt wie ein defensives Aktieninvestment zu wirken, aber mit deutlich geringeren Schwankungen. Ziel ist es, in Kundenportfolien eine höhere Sharpe-Ratio zu generieren als vergleichbare Anlageklassen.
Unsere Strategie hat im Jahr 2023 so gut funktioniert, dass wir unseren ersten FUND AWARD 2024 im Rahmen einer Preisverleihung des Monatsmagazins €uro sowie BÖRSE ONLINE und €uro am Sonntag entgegennehmen durften.
Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in anderen EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.