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Beer, Banks and Commodities – Axel Krohne kauft Substanz dort, wo sie wirklich günstig ist
Erscheinungsdatum:
24. September 2024
Der AvH Emerging Markets Fonds (ISINs DE000A1145F8 (AK A) / DE000A1145G6 (AK B)) investiert seit 2015 in Schwellenländer-Aktien und verfolgt dabei einen strikten Value-Ansatz. ChampionsNews spricht mit dem Fondsmanager Axel Krohne darüber, wie der Fonds zurzeit ausgerichtet ist, welche Aktien er
bevorzugt und welche Sektoren er für unterbewertet hält. Die allgemeine Zurückhaltung gegenüber den Emerging Markets ist aus seiner Sicht meist marktpsychologisch bedingt. Die Realität vor Ort, so Krohne, sieht in der Regel anders aus als von den Anlegern antizipiert.
Axel Krohne: In jedem Fall. Es gibt sogar an den westlichen Boom-Börsen noch mehr günstige Aktien, als man zunächst denken würde. Das ist aber natürlich nichts im Vergleich zu den Emerging Markets. In diesem Investmentbereich werden viele Länder seit Jahren gemieden oder sind zum Teil schon regelrecht in Vergessenheit geraten.
Gibt es für die Zurückhaltung der Anleger gegenüber den Schwellenländern nicht auch gute Gründe?
Das ist in manchen Fällen sicher richtig, aber es hängt eben auch oft auch von den großen Narrativen ab. Vor zehn, fünfzehn Jahren konnten Investoren von Aktien aus den Frontier Markets gar nicht genug bekommen. Die Anleger waren fest davon überzeugt, dass eine rechtzeitige Positionierung in Ländern wie Vietnam, Nigeria oder Kasachstan unbedingt notwendig ist. Afrika wurde teilweise sogar als die letzte große Wachstums-Story gehandelt.
Das ist inzwischen stark ins Gegenteil umgeschlagen, oder?
Gewissermaßen. Dabei hat sich in den Investitionsländern nicht viel verändert. Regierungen kommen und gehen, und weiterhin gibt es die ein oder andere Krise. Aber die Wachstumstreiber dieser Länder – die Demografie und der wachsende Mittelstand – sind unterm Strich noch immer intakt. Die Unternehmen, die dort über eine starke Marktposition verfügen, wachsen weiter, verdienen gutes Geld und schütten teilweise enorm hohe Dividenden aus.
Müssen Anleger dafür höhere Risiken in Kauf nehmen?
Ansichtssache. Wir sind mit „Guinness Ghana“ beim größten Braukonzern Ghanas investiert. Auf den Philippinen haben wir uns mit „Ginebra San Miguel“ beim größten Gin- und Spirituosenkonzern eingekauft. Der Fonds hält zudem Anteile an „Unilever Nigeria“, einem der größten Konsumgüteranbieter Afrikas, sowie an „Uni-Charm Indonesia“, dem größten Windelhersteller des nach Bevölkerung viergrößten Landes der Welt. Aus rein fundamentaler Sicht gibt es bei solchen Unternehmen kaum etwas zu bemängeln. Falls doch Probleme auftreten, sind das zumeist Makrothemen oder schlicht das Marktsentiment.
Herr Krohne, stimmt es, dass Sie Fan des Rohstoffsektors sowie von Finanztiteln sind – sogar dann, wenn es sich um Bankenwerte aus Afrika handelt?
Der Rohstoffsektor ist schon lange chronisch unterfinanziert, so dass etwa bei Kupfer ein schwerwiegendes Versorgungsdefizit droht. Aber auch bei fossilen Energieträgern wie Öl und Kohle wird die Nachfrage der nächsten Jahrzehnte zurzeit sträflich unterschätzt. Was den afrikanischen Finanzsektor betrifft, hat Europa völlig falsche Vorstellungen. Afrikas Finanzhäuser betreiben durchgehend konservatives Banking und sind dadurch ebenso stabil wie erfolgreich. Dies wird von den internationalen Investoren aktuell kaum zur Kenntnis genommen.
Ein Informationsdefizit also, das Sie sich für den AvH Emerging Markets Fonds zunutze machen?
Ich kann nur sagen, dass wir bei solchen Aktien an Substanz und Dividendenrenditen genau das vorfinden, was wir uns als Value-Anleger wünschen. Finanzwerte aus Schwellenländern sind darum ein wichtiger Stützpfeiler im Fondsportfolio. Hinzu kommen Konsumwerte und Rohstofftitel. „Beer, Banks und Commodities“ sind also unsere tragenden Säulen, und damit fühle ich mich auch ausgesprochen wohl.
Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in anderen EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.